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Positionen

Mindesthaltbarkeitsdatum bleibt sinnvolles Instrument zum sachgerechten Umgang mit Mehl und anderen Getreidemahlerzeugnissen im Haushalt

"Ernährungsminister Schmidt will Haltbarkeitsdatum abschaffen" heißt es in der Presse. Die europäische Kommission denkt über die Ausweitung der Ausnahmeliste des Anhang X der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV - Verordnung (EG) 1169/2011) nach. 

Sowohl in Brüssel als auch in Berlin gibt es also Pläne zur Änderung der Regelungen zum Mindesthaltbarkeitsdatum. Ziel der Überlegungen ist es, einen Beitrag zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung zu leisten. Der Verband Deutscher Mühlen hält die Abschaffung des Haltbarkeitsdatums insbesondere für Getreidemahlerzeugnisse weder für zielführend, noch für sachgerecht. Mehl und insbesondere Vollkornmehle sind nicht unbegrenzt haltbar. Die Begrifflichkeit "mindestens haltbar bis" ist gut geeignet, VerbraucherInnen sinnvoll zu informieren und zugleich den Schutz von Verbraucherrechten sicher zu stellen. Zum richtigen Umgang mit der Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums gehören gut verständliche Informationen zum Umgang mit Lebensmitteln und zu deren Lagerung. Mit solchen Informationen, dem Mindesthaltbarkeitsdatum auf den Verpackungen und dem Einsatz der eigenen Sinne - schauen, riechen,schmecken - kann jede Verbraucherin und jeder Verbraucher, selbst entscheiden, wie lange Lebensmittel noch verwendet werden können.

Die vollständige VDM-Position "Mindesthaltbarkeitsdatum bleibt sinnvolles Instrument zum sachgerechten Umgang mit Mehl und anderen Getreidemahlerzeugnissen im Haushalt" zum Download.

EEG-Reform muss Stromkosten für alle Mühlen begrenzen – Abwanderung ganzer Prozessketten droht

Für die Unternehmen der Mühlenwirtschaft wird die steigende EEG-Umlage auch unter Berücksichtigung der „besonderen Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen“ immer mehr zur entscheidenden Größe bei äußerst knappen Margen. Sollten die Stromkosten für die Unternehmen weiter steigen, ist zu befürchten, dass ganze Produktionsketten, von der Getreidevermahlung bis zum Backen und Frosten, komplett ins Ausland verlagert werden.

Der EEG-Reform muss der Spagat zwischen allgemeiner Begrenzung der Kosten
und der Berücksichtigung der besonderen Situation der stromintensiven Unternehmen gelingen. Dabei ist der Wettbewerbssituation jedes einzelnen Unternehmens Rechnung zu tragen, egal welcher Betriebsgröße. Wir fordern die Begrenzung der Stromkosten für alle stromintensiven Unternehmen der Mühlenbranche!

Die vollständige VDM-Position "EEG-Reform muss Stromkosten für alle Mühlen begrenzen – Abwanderung ganzer Prozessketten droht" zum Download.

Stellungnahme zur Kontrollgebührenordnung des Landes Niedersachsen 

Das Vorhaben des Landes Niedersachsen, Regelkontrollen in der Lebensmittelwirtschaft künftig im vollen Umfang über Gebühren zu finanzieren, stößt auf erheblichen Widerstand. Der Verband Deutscher Mühlen hat sich in einer Stellungnahme gemeinsam mit zwölf anderen Verbänden der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft hiergegen ausgesprochen. Darin wird ein eindeutiges Bekenntnis zur Notwendigkeit staatlicher Kontrollen abgegeben. Allerdings wird ebenso betont, dass die umfangreichen freiwilligen Qualitätssicherungssysteme der Wirtschaft anerkannt und in Rechnung gestellt werden müssen.

Die Stellungnahme zum Entwurf einer Gebührenordnung zum Download.