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Mühlen und Handel begrüßen Verschärfung bei Glyphosateinsatz

Der Verband Deutscher Mühlen (VDM) und der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH) haben folgende Erklärung zum Glyphosateinsatz abgegeben:

Die Getreidemühlen in Deutschland und der deutsche Lebensmittelhandel begrüßen die neuen Anwendungsbestimmungen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für den Einsatz des Pflanzenschutzmittels Glyphosat. Die neuen Vorgaben, die das BVL Mitte Mai dieses Jahres in Kraft gesetzt hat, leisten einen Beitrag zur Stärkung der guten fachlichen Praxis und zur Minimierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln.

Mit glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln dürfen innerhalb eines Kalenderjahres auf der derselben Ackerfläche nur noch maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 90 Tagen durchgeführt werden. Dabei dürfen insgesamt nicht mehr als 3,6 kg Wirkstoff pro Hektar und Jahr ausgebracht werden. Darüber hinaus wird durch die neuen Bestimmungen der Einsatz von Glyphosat zur Steuerung des Erntetermins (Sikkation) oder zur Optimierung des Mähdruschs untersagt.

Mühlen und Lebensmittelhandel werden die Einhaltung der neuen Regelungen zur anstehenden Ernte beobachten und Produkt-Beprobungen vornehmen.

Erklärung zum Download