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Energiewendewahnsinn: Jede Kilowattstunde zählt und doch stehen Wasserkraftwerke vor dem politisch verordneten Aus – mit weitreichenden Folgen für Mühlen in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen (Kopie 1)

„Kleine Wasserkraftanlagen mit einer Leistung bis 500 kW werden aus ökologischen Gründen künftig nicht mehr gefördert“ – mit dieser Begründung hat das Bundeskabinett eine Änderung im Entwurf des EEG 2023 beschlossen, die für 90 Prozent aller Wasserkraftanlagen in Deutschland faktisch das Aus bedeutet! Wasserkraftwerke werden unrentabel und können nicht modernisiert werden, wenn sie keine Einspeisevergütung mehr erhalten. Und das, obwohl die allermeisten Kraftwerke bereits ihre ökologische Verträglichkeit nachgewiesen haben. Vollkommenes Unverständnis über den neuen Gesetzentwurf äußert VGMS-Geschäftsführer Peter Haarbeck: „Bundeswirtschaftsminister Habeck sucht auf der ganzen Welt verzweifelt nach neuen Energiequellen. Dabei liegt das Gute doch so nah! Ohne Not verzichtet der Minister auf viele Millionen Kilowattstunden aus CO2-freier, importunabhängiger und grundlastfähiger Stromproduktion. Für die Energiewende ist das absolut kontraproduktiv!“ Das Vorhaben ist zugleich ein Schlag gegen Wertschöpfung und Versorgungssicherheit in regionalen Strukturen und gefährdet die Versorgung mit Getreide, Mehl und Brot. „Für viele Mühlenbetriebe im Süden Deutschlands ist die Wasserkraft ein wichtiges Standbein für den wirtschaftlichen Erfolg, sie sorgt für eine nachhaltige, bezahlbare Energieversorgung.“