x

Schriftgröße ändern

Zum Ändern der Schriftgröße verwenden Sie bitte die Funktionalität Ihres Browsers. Die Tastatur-Kurzbefehle lauten folgendermaßen:

[Strg]-[+] Schrift vergrößern
[Strg]-[-] Schrift verkleinern
[Strg]-[0] Schriftgröße Zurücksetzen

Links

Düngung & Pflanzenschutz

Die Land- und Ernährungswirtschaft versorgt die Verbraucher mit hochwertigen Lebensmitteln. In der modernen Landwirtschaft spielen Düngung und Pflanzenschutz heute eine wichtige Rolle. Sie sorgen dafür, dass die Nährstoffversorgung der Pflanze und der Schutz vor Schädlingen, Krankheiten und Unkräutern gewährleistet sind. Zudem stellen Düngung und Pflanzenschutz die Qualität der Lebensmittel sicher und verhindern Ernteverluste. Neben dem Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln arbeitet die Landwirtschaft mit unterschiedlichen Fruchtfolgen auf dem Acker. Die Züchter versuchen Getreidesorten zu züchten, die an spezielle Witterungsbedingungen und Bodenbeschaffungen angepasst und damit weniger anfällig für Pflanzenkrankheiten sind. Die Landwirtschaft bekämpft Unkräuter zudem mechanisch oder setzt auf biologischen Pflanzenschutz. Im Sinne einer guten landwirtschaftlichen Praxis ist es hierbei von Bedeutung, dass die Düngung gezielt und der Pflanzenschutz sachgerecht eingesetzt werden. 

Das europäische Recht räumt bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln der Sicherheit höchste Priorität ein. So gehören Pflanzenschutzmittel zu den am strengsten regulierten Produkten. Bevor sie auf den Markt gebracht werden dürfen, müssen umfangreiche Untersuchungen durchgeführt werden, die ihre Unbedenklichkeit für Mensch, Tier und Umwelt bescheinigen. Alle Untersuchungsergebnisse werden von der EU-Kommission, der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten geprüft und bewertet. Bestätigt diese Risikobewertung die Unbedenklichkeit, kann der Wirkstoff in die so genannte "Positivliste" der Europäischen Gemeinschaft aufgenommen werden und darf dann als Pflanzenschutzmittel verwendet werden. Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln dürfen keine Gefahr für Menschen und Tiere darstellen. Für jeden Wirkstoff werden Rückstandshöchstgehalte festgelegt, um Risiken für die Verbraucher auszuschließen: Seit 1. September 2008 sind die Rückstandshöchstmengen für Pflanzenschutzmittel in Lebens- und Futtermitteln mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in der Europäischen Union vereinheitlicht. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat in seiner Nationalen Berichterstattung zu Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln 2014 festgestellt, dass bei in Deutschland produzierten Lebensmitteln immer seltener hohe Rückstände an Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen werden. Bei Getreide wurden in 51 Prozent der Proben gar keine quantifizierbaren Rückstände nachgewiesen.