Keine Pflicht zur Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln !
19.11.2009
Stellungnahme an Bundesministerin Aigner: Überfrachtung der Kennzeichnung befürchtet – unvertretbarer Aufwand für alle Lebensmittelhersteller – freiwillige Angabe beibehalten
Gegen eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel hat der Verband Deutscher Mühlen Stellung bezogen: in einem Brief an Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner warnt der VDM mit zahlreichen Verbänden vor den Folgen einer solchen Regelung. Der Grund: zahlreiche EU-Länder haben bereits einzelstaatliche Vorstöße in Richtung einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung unternommen, um ihre Märkte gegen „fremde“ Lebensmittel abzuschotten. Dabei wird geflissentlich ignoriert, dass sich daraus unüberbrückbare Probleme ergeben. Denn lückenlose Herkunftskennzeichnung heißt: auch alle Lebensmittelzutaten müssen einzeln gekennzeichnet werden. Damit würden die ohnehin vollen Etiketten der Lebensmittelverpackungen noch mehr überfrachtet; das kann sich kein Verbraucher wünschen. Und auch für die Lebensmittelhersteller wäre das ein riesiger Aufwand ohne praktischen Sinn. So wäre in der Mühlenwirtschaft eine separate Kennzeichnung aller Getreideherkünfte gar nicht machbar. Es ist zu hoffen, dass die neue Bundesregierung nicht ebenfalls auf diesen Zug aufspringt, zumindest spricht sie sich im Koalitionsvertrag pauschal für eine stärkere „regionale Herkunftskennzeichnung“ aus.
Im Gegensatz zur Pflichtkennzeichnung unterstützt die Mühlenwirtschaft die bewährte freiwillige Herkunftskennzeichnung. Der Hinweis auf die Herkunft eines Lebensmittels schafft Vertrauen bei den Verbrauchern und ermöglicht es Ihnen, eine informierte Entscheidung zu treffen und lokalen Anbietern den Vorzug zu geben. Davon unberührt ist die Möglichkeit, freiwillig die regionale Herkunft zu benennen oder diese sogar auszuloben. Lübecker Marzipan oder Nürnberger Bratwürste sind hier prominente Beispiele. Natürlich ist dies generell auch in der Müllerei möglich und bietet hier die Chance, ein gewisses regionales Alleinstellungsmerkmal bzw. einen Regionalschutz zu erlangen. Natürlich müssen die Kriterien nachvollziehbar und regionaltypisch sein. Im Gegensatz zu den meisten anderen EU-Staaten macht Deutschland von dieser Möglichkeit, Produkte mit geschützter geographischer Angabe, mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder als garantiert traditionelle Spezialität auszuloben, nur sehr selten Gebrauch.
617 mittelständisch geprägte Mühlen in Deutschland stellen jährlich aus rund 7,5 Mio. Tonnen Weizen und Roggen vielfältige Mahlerzeugnisse, auch Futtermittel, her. Die Mühlenbranche erwirtschaftet mit rund 6.000 Beschäftigten einen Jahresumsatz von 1,8 Mrd. Euro. Der VDM mit Sitz in Bonn vertritt als unabhängiger Wirtschaftsverband die Interessen der Getreidemühlen.


